Immobilienrecht Update 2025

Januar 2025

Das neue Jahr bringt fischen Wind in die Immobilienbranche – hier die wichtigsten Updates:

  1. Entfall der KIM-VO: Ab 01.07.2025 müssen sich die Banken nicht mehr an die umstrittene KIM-Verordnung bei der Vergabe von Wohnkrediten an Private halten (Eigenkapitalanteil von 20 %, Monatsrate maximal 40 % des Haushaltseinkommens). Ob die Banken den Geist der KIM-Verordnung dennoch beibehalten, wird sich zeigen. In Grenzfällen bedeutet der Entfall jedoch eine deutliche Erleichterung.

  2. Fallende Zinsen: Auch im Jahr 2025 erwarten Branchenexperten weiter fallende Kreditzinse. Dies wird zum Einen den Ankauf von privaten Immobilien deutlich erschwinglicher machen; zum Anderen werden auch Immobilieninvestoren nach einer zweijährigen Pause auf dem Markt wieder aktiver sein.

  3. Gebührenbefreiung: Die temporäre Befreiung von den Gebühren für die Eintragung von Eigentumsrecht (1,1 %) und Pfandrecht (1,2 %) im Grundbuch gilt auch im Jahr 2025. Dies setzt voraus, dass die erworbene Immobilie der Befriedigung des dringen-den Wohnbedürfnisses des Käufers dient.

  4. Kleinunternehmerregelung für die Vermietung: Die Einnahmen aus der Vermietung unterliegen grundsätzlich dem Umsatzsteuergesetz. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer jedoch befreit. Während bisher die maßgebliche Grenze für die Kleinunternehmerregelung bei € 35.000,00 netto pro Jahr lag, was bei unterstellter Steuerpflicht und einem Steuersatz von 20 % einer Bruttogrenze von € 42.000,00 entspricht, liegt der Schwellenwert ab 01.01.2025 nun bei € 55.000,00. Der Gesetzgeber hat damit nach Jahren der Inflation die Grenze endlich angepasst.

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Ihr Rechtsanwalt, Dr. Norbert Hofbauer
Mag. iur., LL.B.

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